Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Dexa Consult GmbH

Möhnestraße 2

59519 Möhnesee, Deutschland

– nachfolgend „Anbieter" –

und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde" – über:

  • Entwicklung, Produktion und Lieferung von Hardware
  • Bereitstellung von Software (inkl. SaaS / Cloudlösungen)
  • Technische Dienstleistungen
  • Projektumsetzung und Installation vor Ort
  • Wartung und Supportleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für Verträge über: • Hardwareprodukte • Softwareentwicklung • Software-as-a-Service (SaaS) • Cloudlösungen • Projektimplementierungen • Installations- und Integrationsleistungen • Wartungs- und Supportleistungen Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§14 BGB) als auch Verbrauchern (§13 BGB), sofern keine gesonderten Regelungen getroffen werden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Projektvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Auftragsbestätigung • elektronische Bestätigung • Lieferung der Ware • Bereitstellung der Software • Beginn der Leistungserbringung Bestellungen über Online-Systeme stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen anzunehmen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: 3.1 Hardware — Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Lieferung und Integration in bestehende Systeme. 3.2 Software — Individualsoftware, Embedded Software, Cloudlösungen, Software-as-a-Service (SaaS) und Schnittstellenentwicklung. 3.3 Projektleistungen — Beratung, Planung, Systemintegration, Installation vor Ort und Inbetriebnahme. 3.4 Dienstleistungen — Wartung, Support, Updates, Fehleranalyse und Systemüberwachung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung bzw. dem Projektvertrag.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist berechtigt, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei SaaS-Leistungen erfolgt die Abrechnung regelmäßig monatlich oder jährlich im Voraus. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, Leistungen auszusetzen und SaaS-Zugänge vorübergehend zu sperren.

5. Lieferung von Hardware

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Anbieters, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an den Transportdienstleister, bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware über. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Lieferkettenstörungen oder behördlicher Maßnahmen verlängern Lieferfristen angemessen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Bei Unternehmern gilt zusätzlich ein erweiterter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und gegen Verlust zu sichern. Eine Weiterveräußerung ist Unternehmern im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet.

7. Software und Nutzungsrechte

7.1 Allgemeines — Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte, Patente, Markenrechte und sonstiger Schutzrechte. 7.2 Lizenz — Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang innerhalb der eigenen Organisation. Nicht erlaubt sind insbesondere: Weiterverkauf der Software, Vermietung, Reverse Engineering und Veröffentlichung von Quellcode. 7.3 SaaS / Cloud — Bei SaaS-Lösungen erhält der Kunde ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht mit Zugriff über Internetverbindung. Die Software verbleibt vollständig auf den Systemen des Anbieters.

8. Installation und Projektumsetzung vor Ort

Sofern Installationen beim Kunden erfolgen, stellt der Kunde sicher: Zugang zu den Räumlichkeiten, geeignete Stromversorgung, Netzwerkzugang und technische Ansprechpartner. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Projektfristen entsprechend. Reise- und Übernachtungskosten können gesondert berechnet werden.

9. Wartung und Support

Wartungsleistungen erfolgen ausschließlich bei gesonderter Vereinbarung. Wartungsverträge können insbesondere umfassen: Fehlerbehebung, Updates, Sicherheitsupdates und technischen Support. Supportzeiten werden im Wartungsvertrag geregelt. Der Anbieter ist berechtigt, Softwareupdates bereitzustellen, um Sicherheit zu verbessern, Fehler zu beheben und Funktionen anzupassen.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Informationen bereitzustellen, Projektverantwortliche zu benennen, notwendige Infrastruktur bereitzustellen und Installationszugänge zu ermöglichen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Hardware. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese kann durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Softwarepatches erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich sind insbesondere die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung des Anbieters.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für technische Dokumentationen, Quellcode, Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung (SaaS / Wartung)

SaaS- oder Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Laufzeitende. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Energieausfälle und behördliche Anordnungen. In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.

17. Exportkontrolle

Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen Produkte nicht in Länder exportiert werden, für die entsprechende Beschränkungen gelten.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

20. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.